Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Firma SEVENSIX MEDIA - Newslettersystem (nachfolgend "Anbieter" genannt) bietet eine eigenständige Direktkommunikations-Software (nachfolgend: „SaaS-Lösung“ genannt) an.

§ 1 Geltungsbereich

  1. Die jeweils bei Vertragsschluss aktuelle Fassung der Geschäftsbedingungen gilt vorbehaltlich etwaiger Änderungen für alle gegenwärtigen und zukünftigen Rechtsbeziehungen zwischen dem Anbieter und dem Anwender.
  2. Änderungen bereits vereinbarter Geschäftsbedingungen werden dem Anwender spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Hat der Anwender im Rahmen der Geschäftsbeziehung einen elektronischen Kommunikationsweg genutzt, können die Änderungen auch auf diesem Wege angeboten werden. Die Zustimmung des Anwenders gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn der Anbieter in seinem Angebot besonders hinweisen. Erweiterungen oder Einschränkungen der AGB seitens des Anwenders sind ausgeschlossen.
  3. Eine Nutzung der SaaS-Lösung ohne Anerkennung dieser Geschäftsbedingungen ist ebenso unzulässig wie eine Nutzung unter Umgehung der hierfür vorgesehenen Zugangswege.
  4. Mit der Nutzung stimmt der Anwender diesen Geschäftsbedingungen ausdrücklich zu. Der Anwender wird hierüber an geeigneter Stelle informiert.
  5. Der Anwender erwirbt keinerlei Urheberrechte an der SaaS-Lösung. Der Anwender ist demgemäß auch nicht berechtigt, Teile der SaaS-Lösung und den zugrunde liegenden Source-Code zu dekompilieren und/oder sonstwie les- und nutzbar zu machen.

§ 2 Leistungen vom Anbieter

  1. Der Anbieter betreibt die Software und bietet sie als SaaS (Software as a Service) an.
  2. Der Anbieter ermöglicht dem Anwender mit dieser SaaS-Lösung Direktmarketing-Nachrichten zu erstellen, zu versenden und zu analysieren. Der Anbieter führt für alle Nachrichten Zustellversuche durch, kann für die erfolgreiche Zustellung aber keine Gewähr übernehmen. Der Anbieter ist lediglich Übermittler der Nachrichten und nicht verpflichtet deren Inhalt unter rechtlichen, sachlichen oder sonstigen Gesichtspunkten zu überprüfen. Der Anbieter ist daher auch nicht für den Inhalt der Nachrichten verantwortlich.
  3. Der Anbieter gewährt allen Anwendern bei Einhaltung der auf der Webseite mitgeteilten Antispam-Regeln für die Dauer des Vertrages ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht unterlizenzierbares und nicht übertragbares Nutzungsrecht an der SaaS-Lösung in seiner jeweils aktuellen Fassung.
  4. Die Anbindung des Anwenders an das Internet ist nicht Gegenstand des Vertrages, sondern obliegt im Rahmen der Nutzungsvoraussetzungen dem Verantwortungsbereich des Anwenders.
  5. Der Anbieter schuldet nicht die jederzeitige und vollumfängliche Funktionstüchtigkeit des zur Verfügung gestellten Services. Der Anbieter und der Anwender stimmen darin überein, dass es nicht möglich ist, SaaS-Lösungen so zu entwickeln, dass sie für alle Anwendungsbedingungen fehlerfrei sind. Insbesondere schuldet der Anbieter nicht die uneingeschränkte Übermittlung, die Vollständigkeit der Übermittlung und/oder die zeitgerechte Übermittlung von Nachrichten.
  6. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, bestehende Informationen, Daten und Dienste aufrechtzuerhalten, nicht zu unterbrechen oder zu ändern. Der Anbieter wird sich allerdings bemühen, im Falle der Ab- oder Aussetzung eines elektronischen Dienstes die Anwender hierüber rechtzeitig zu informieren.

§ 3 Anmeldung

  1. Eine erfolgreiche Anmeldung ist nur bei vollständigem Ausfüllen der gekennzeichneten Pflichtfelder möglich. Der Anwender ist verpflichtet, sämtliche im Anmeldeformular von ihm genutzten Felder wahrheitsgemäß und korrekt auszufüllen.
  2. Nutzungsberechtigt sind nur voll geschäftsfähige Anwender bzw. vom Anwender zugelassene voll geschäftsfähige Nutzer oder solche, die mit Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter handeln.
  3. Die Anwender sind verpflichtet, ihre Zugangsdaten geheim zu halten und nicht an Dritte Personen weiterzugeben. Sollten die Anwender Kenntnis davon erlangen, dass Dritte Kenntnis von den Zugangsdaten erlangt haben oder dieses nutzen, werden sie die Zugangsdaten unverzüglich ändern bzw. den Anbieter unverzüglich in Kenntnis setzen. Die gleiche Verpflichtung trifft vom Anwender zugelassene Nutzer. Der Anwender hat die Nutzer entsprechend zu informieren und zu verpflichten.

§ 4 Entgelt

  1. Die für die Nutzung der SaaS-Lösung zu leistenden Entgelte ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste.
  2. Die in der jeweils aktuellen Preisliste aufgeführten Entgelte sind vorbehaltlich ausdrücklich anderer Angaben Nettoentgelte. Hinzu kommt die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer.
  3. Für individuelle Leistungen vom Anbieter, die in der Preisliste nicht aufgeführt sind, ist eine gesonderte Vereinbarung über das Entgelt zu treffen.
  4. Der Anbieter ist berechtigt, die jeweiligen vereinbarten monatlichen Tarife maximal einmal pro Quartal an sich veränderte Marktbedingungen, bei erheblichen Veränderungen in den Maßnahmen zur Steigerung der Sicherheit und des Datenschutzes, der Service- und Supportleistungen, Providergebühren, Personalkosten sowie Steigerung der Kosten zur Verbesserung und Weiterentwicklung der Software anzupassen. Bei Preiserhöhungen, die den regelmäßigen Anstieg der Lebenskosten nach dem allgemeinen Verbraucherpreisindex übersteigen, steht dem Anwender ein Kündigungsrecht zu. Dies wird ihm vom Anbieter in diesen Fällen in Textform mitgeteilt.
  5. Der Anbieter stellt dem Anwender für die zu erbringenden Services eine ordnungsgemäße Rechnung aus, die nach Erhalt sofort fällig wird. Gerät der Anwender in Zahlungsverzug, ist der Anbieter berechtigt, die Leistungen sieben Tage nach fruchtloser Zahlungserinnerung einzustellen. Gleichzeitig entstehen sofort Verzugszinsen in Höhe von 9 % über dem jeweils gültigen Basiszinssatz. Der Anwender stimmt dem Versand von elektronischen Rechnungen zu. Auf ausdrücklichen Wunsch des Anwenders werden Rechnungen stattdessen auf Papier übermittelt.

§ 5 Teilnahmeregeln

  1. Die SaaS-Lösung ist ausschließlich zur Anwendung durch Unternehmer vorgesehen. Der Anwender erklärt mit seiner Annahme verbindlich, diese nutzen zu wollen. Es besteht jedoch ausdrücklich kein allgemeines Nutzungsrecht. Die Entscheidung zur Annahme der Anmeldung zur Nutzung der SaaS-Lösung bleibt grundsätzlich dem Anbieter vorbehalten. Ein Vertrag kommt mit Annahme durch den Anbieter und durch die Wahl eines Tarifes durch den Anwender zustande.
  2. Der Anwender erklärt verbindlich, dass die Nachrichten ausschließlich rechtskonform an Empfänger des Anwenders verschickt werden (z. B. nach Anwendung des Double-Opt-In-Verfahren).
  3. Auf Anforderung des Anbieters hat der Anwender schriftlich darzulegen, auf welche Art und Weise die Kontaktdaten gesammelt wurden.
  4. Der Nutzer darf CleverReach keine Reputationsprobleme (IP- oder Domain-basiert) bei teilnehmenden ISP und Technologiepartnern (zum Beispiel basierend auf Spamtrap-Hits, Content-Scannern oder hohen Spamquoten) verursachen. Solche Serverprobleme führen zu wirtschaftlichen Schäden für CleverReach. Sie bedrohen das Geschäftsmodell und damit die wirtschaftliche Existenz im Kern. CleverReach behält sich vor, Ersatz für solche Schäden zu fordern. Der Nutzer darf mit Form, Inhalt oder verfolgtem Zweck seiner Nutzung der CleverReach-Dienste nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter (Marken-, Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.) verstoßen. Insbesondere verpflichtet sich der Nutzer, im Rahmen seiner Nutzung der CleverReach-Dienste
    - keine pornografischen, d.h. gegen die §§ 184 – 184e Strafgesetzbuch verstoßenden Inhalte darzustellen,
    - keine volksverhetzenden, d.h. gegen § 130 Strafgesetzbuch verstoßenden Inhalte darzustellen,
    - keine Gewaltdarstellungen, d.h. gegen § 131 Strafgesetzbuch verstoßenden Inhalte darzustellen und
    - nicht zu Straftaten aufzurufen oder Anleitungen hierfür darzustellen.
    Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen vorstehende Verpflichtungen unter Berücksichtigung des Rechtsinstitutes des Fortsetzungszusammenhangs verpflichtet sich der Nutzer zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.010,00 (in Worten: fünftausendundzehn) Euro. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadensersatzes durch CleverReach ist dadurch nicht ausgeschlossen.
  5. Der Anbieter hat das Recht, die IP-Adresse des Anwenders bei jedem Nachrichten-Versand zu speichern.
  6. Der Anwender nimmt zur Kenntnis, dass der Anbieter aus rechtlichen Gründen verpflichtet ist, Kontaktdaten aus der Datenbank zu entfernen und auf eine schwarze Liste zu setzen, wenn eine Nachricht an eine bestimmte und gleiche Kontakt-Adresse dreimal in Folge als unzustellbar zurückkommt (sog. Hardbounces) oder Beschwerden von Empfängern vorliegen.
  7. Der Anwender nimmt zur Kenntnis, dass die Versendung von Nachrichten den Rechtsordnungen der jeweiligen Empfängerstaaten unterliegen kann und verpflichtet sich, die in diesen Staaten geltenden Gesetze oder sonstigen Vorschriften im Hinblick auf die versendeten Nachrichten einzuhalten.
  8. Der Anwender hat gegenüber dem Anbieter einen Ansprechpartner mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse für Beschwerden zu benennen.
  9. Es obliegt dem Anwender, die vom Anbieter zum Abruf zur Verfügung gestellten Informationen, Daten und sonstigen Nachrichten unverzüglich abzuspeichern.

§ 6 Haftung

  1. Für die durch den Inhalt und den Versand von Nachrichten entstehenden Folgen ist ausschließlich der Anwender und in keinem Fall der Anbieter verantwortlich.
  2. Wenn der Anwender einen Datenverlust erleidet, beschränkt sich eine etwaige Haftung des Anbieters der Höhe nach auf den Wert des Aufwands, der notwendig ist, um anhand vorhandener Sicherungskopien die verlorenen Daten auf der Anlage des Anwenders wieder herzustellen.
  3. Der Anbieter haftet im Fall einfacher Fahrlässigkeit unabhängig vom Rechtsgrund nur für Schäden, soweit diese durch eine schuldhafte Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, nämlich einer Pflicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und/oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Anwender regelmäßig vertrauen darf, verursacht wurden. Das Gleiche gilt, wenn dem Anwender Ansprüche auf Schadensersatz statt der Leistung zustehen. Im Falle der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten beschränkt sich die Haftung auf den nach der Art des Services vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden, mit deren Entstehen der Anbieter bei Vertragsschluss aufgrund der ihm zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen musste.
  4. Eine weitergehende Haftung des Anbieters ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen; dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung.
  5. Soweit die Haftung des Anbieters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
  6. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen (Ziffern 1 – 5) betreffen nicht für Ansprüche des Anwenders aus Produkthaftung. Weiter gelten diese Haftungsbeschränkungen nicht bei dem Anbieter zurechenbarer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder eines Erfüllungsgehilfen beruhen.
  7. Der Anbieter verpflichtet sich zur Einhaltung des Mindestlohngesetzes (MiLoG) in seiner jeweiligen Fassung. Der Anbieter stellt jeden seiner Anwender von allen Ansprüchen Dritter frei, die sich aus einer Verletzung der Verpflichtungen aus dem Mindestlohngesetz durch den Anbieter ergeben.

§ 7 Ende des Nutzungsrechts

  1. Der Anwender kann seinen Account jederzeit ohne Angabe von Gründen zum Ultimo eines Monats bzw. bei einem gebuchten Tarif mit längerer Laufzeit zum Ende der vereinbarten Laufzeit kündigen.
  2. Jeder Fall der Zuwiderhandlung gegen § 5 berechtigt CleverReach zur außerordentlichen Kündigung innerhalb von 14 Tagen nach Kenntniserlangung. Falls CleverReach die Kündigung ausspricht, wird durch die Kündigung nicht mehr nutzbares Guthaben ausbezahlt.
  3. Nach Beendigung der Zusammenarbeit im Sinne dieses Vertrages kann der Anwender verlangen, dass die während der Zusammenarbeit gespeicherten Auftragsdaten in der Datenbank vom Anbieter unverzüglich gelöscht werden.

§ 8 Nichtigkeitsklausel

  1. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr tritt an die Stelle der unwirksamen Bestimmung eine Regelung, die dem damit angestrebten Zweck am nächsten kommt. Im Zweifel verpflichten sich die Vertragsparteien eine solche Regelung zu treffen.

§ 9 Allgemeines

  1. Als Gerichtsstand vereinbaren die Parteien, sofern gesetzlich zulässig, den Firmensitz des Anbieters.
  2. Der Anwender stellt den Anbieter auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen frei, die gegen den Anbieter im Zusammenhang mit Handlungen erhoben werden, die vom Anwender herrühren. Dies gilt insbesondere für sämtliche Ansprüche, die im Zusammenhang mit einer Nachricht rechtsverletzenden Inhalts, die vom Anwender abgesendet oder weitergeleitet wurde, erhoben werden.

§10 Datenschutz

  1. Der Anbieter und der Anwender sind an die einschlägigen Datenschutzvorschriften gebunden und werden sie beachten.
  2. Verantwortlicher im Sinne des Datenschutzrechts ist der Anwender. Der Anbieter ist Auftragsverarbeiter.
  3. Der Anwender verpflichtet sich, bei Vorliegen der Voraussetzungen für einen Auftragsverarbeitungsvertrag unverzüglich mit dem Anbieter den von diesem angebotenen Auftragsverarbeitungsvertrag abzuschließen.
  4. Der Anwender stellt den Anbieter von einer (Mit-)Haftung nach den Datenschutzvorschriften insoweit frei, wie der Anbieter nach seinem Verschulden und dem Grad seiner Mitverantwortlichkeit nicht für einen Schadenersatzanspruch einzustehen hat.
  5. Der Anbieter bedient sich zur Aufrechterhaltung der Datensicherheit eines angemessenen Sicherheitskonzeptes.